Folge 45: Marvin meets Susanne

Marvin ist mal wieder einer dieser Fälle: Multiple Vorbelastungen, immer wieder neue Straftaten, viel ist schon versucht worden und jetzt gibt’s kein Geld mehr für neue Maßnahmen. Zwar hat auf Seiten der verantwortlichen Stellen niemand einen Fehler gemacht, aber nachhaltig helfen konnte auch niemand. Bis Sozialarbeiterin Susanne, die kurz vor der Rente steht, sich der Sache annimmt…

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2 Antworten auf „Folge 45: Marvin meets Susanne“

  1. Hallo ihr zwei,
    nachdem es in der aktuellen Folge mal wieder Thema war, habe ich eine Anschlussfrage zu den Rechten und Pflichten von Heranwachsenden.
    Wie steht ihr dazu, dass ein 20jähriger bei entsprechender Entwicklung nach dem Jugendrecht verurteilt wird, gleichzeitig aber unabhängig von seinem Entwicklungsstand und seiner sonstigen Situation alle sonstigen Rechte von Volljährigen genießt?
    Er darf wählen, Autofahren, harten Alkohol trinken, heiraten, eine Wohnung mieten, eine Partei gründen etc. pp.
    Diese Rechte, die ja auch mit Verantwortung einhergehen, stehen ihm alle zu, und können ihm auch nicht genommen werden.
    Aber die Pflichten und die von Maria auch immer wieder angesprochene unflexible Härte des Erwachsenenstrafrechts können ihm erlassen werden, indem, bei entsprechender Indikation, das Jugendstrafrecht Anwendung findet? Wie passt dieses Ungleichgewicht zusammen?
    Müsste man in so einem Fall dann nicht auch die entsprechenden Rechte der Person wiederum einschränken?
    Ich würde mich über eure Einschätzung freuen, da sich mir dieses Missverhältnis einfach nicht erschließen will.
    Viele Grüße
    Martina

    1. Danke für deinen Kommentar! Ich habe gerade mit Maria darüber gesprochen: ich denke, dass es sinnvoll ist, diesen Punkt in der nächsten (oder übernächsten) Episode noch mal kurz zu besprechen. Kommentarfelder sind nicht besonders gut geeignet, auf diese Art von Fragen ausführlich zu antworten. Nur ein kurzer Punkt (Und ich hoffe, wir können das in der nächsten Folge dann noch etwas besser begründen): es liegt in dieser Art der Argumentation ein Missverständnis vor, das wahrscheinlich erst mal auch nur Jurist*innen verstehen, die die Gesetzeslogik etwas besser kennen. Es geht hier überhaupt nicht darum, dass das Gesetz Verantwortung und die Verantwortlichkeit von Jugendlichen und heranwachsenden für ihre Taten besonders behandelt. Die Verantwortung (das Gesetz nennt das „Schuld“) wird bei Jugendlichen und heranwachsenden genauso geprüft wie bei Erwachsenen. So viel zum Thema „wer Rechte haben will, muss auch die Pflichten anerkennen.“ Jugendliche und Heranwachsende sind genauso verantwortlich/schuldig für ihre Taten, wie ältere Menschen auch. Der einzige Unterschied ist, dass es bei den Strafen, also bei dem, was auf die Schuld folgt, Unterschiede gibt. Und hier ist es in aller Regel so, dass der Gesetzgeber bei Jugendlichen und Heranwachsenden eine größere Bandbreite an Sanktionsmöglichkeiten bereithält. Einfach aus dem Grund, dass die Hoffnung besteht, durch erzieherische Maßnahmen eine effektivere (Re-)Sozialisierung erreichen zu können. Das Privileg der Jugendlichen und Heranwachsenden liegt also darin, dass sie das Recht auf
      eine effektivere Sanktion bekommen. Oder, um es im Argumentationszusammenhang der „Rechte und Pflichten“ zu formulieren: Jugendliche und heranwachsende haben, was Straftaten angeht, absolut die gleichen Pflichten. Sie müssen sich beide an alle Gesetze halten und werden beide nach denselben Gesetzen bestraft, wenn sie das nicht tun. Jugendliche und Heranwachsende haben allerdings ein besonderes Recht auf eine variablere Sanktion, von der gehofft wird (und es lässt sich empirisch auch belegen, dass diese Hoffnung begründet ist), dass diese Sanktion besser dabei hilft, zukünftige Straftaten zu verhindern, als es eine normale Geld – oder Haftstrafe tut.

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