Folge 6: Corona-Spezial

Es gibt viel zu besprechen. Die „Corona-Krise“ hält das Land, die Politik und jede*n Einzelne*n von uns in Atem. Auch die Justiz muss neue Wege finden, mit der neuen Situation umzugehen. Maria beschreibt ihren neuen Arbeitsalltag, wir sprechen darüber, wie sich Kriminalität in Deutschland während der Krise verändert und ob die derzeitige Lage, bei allem Leid und all der Belastung auch Chancen in sich birgt. Aber wir reden auch über ganz andere Dinge. Über Entschuldigungen, geglückte und weniger geglückte. Und das Leben an der Seite einer Jugendrichterin.

Bleibt gesund, Ihr Lieben! Bleibt zuhause! Und hört Podcasts!

Shownotes:

NRW-Innenminister warnt vor Corona-Tests an der Haustür: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-innenminister-warnt-vor-corona-tests-an-der-haustuer_aid-49767809

Nimmt häusliche Gewalt während der Krise zu?: https://www.tagesschau.de/inland/interview-haeusliche-gewalt-corona-101.html

Kriminalitätsentwicklung: https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-kriminalitaet-veraenderung-1.4855744

Gesetzt gegen Fake-News? https://www.sueddeutsche.de/medien/fake-news-coronavirus-gesetze-1.4849743

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2 Antworten auf „Folge 6: Corona-Spezial“

  1. Hallo ihr zwei,

    vielen Dank für eine erneut sehr interessante Folge.
    Ich finde die Idee eures Podcasts und die Umsetzung durch euch beide große Klasse!

    Das Thema „Entschuldigungen“ finde ich immer sehr spannend. Hier hätte ich stundenlang noch weiter einer Debatte lauschen können.
    Ich teile übrigens nicht die Einschätzung, dass die Unterscheidung zwischen „ich entschuldige mich“ oder „ich bitte um Entschuldigung“ nur eine semantische ist. Wäre es in der Praxis, auch mit von der Situation Überforderten, nicht immens wichtig klar zu machen, dass es darum geht, als Täter dem Opfer zu erklären, dass man die Tat bereut und es bittet einem zu verzeihen? (BTW ein von mir geliebter Spruch: „Entschuldigen kann nur die Kirche, der Mensch kann verzeihen“)
    Eben gerade im Sinne des Erziehungsanspruchs an die Angeklagten.
    Wenn man es so aufzieht wäre die Möglichkeit des Opfers „Nein“ zu sagen viel leichter: „Danke für deine Reue. Ich kann dir aber _noch_ nicht verzeihen. Vielleicht später einmal“

    Ich freue mich auf die nächste Folge

    ~okeo

    PS: an „let it be“ mit „Mother Mary“als Outro könnte ich mich gewöhnen 😉

  2. Hi okeo, hab vielen Dank für Deinen Kommentar. Du hast mit Deinem Argument bzgl. „Unterscheidung zwischen “ich entschuldige mich” oder “ich bitte um Entschuldigung”“ natürlich vollkommen Recht. Marias Absicht war nicht, und das ist u. U. falsch rübergekommen, diese Unterscheidung als „rein semantisch“ zu diskreditieren. Es ging Ihr vielmehr darum, zu zeigen, dass man bei der Erziehung dieser Jugendlichen über den Sinn von Entschuldigungen nicht über die „semantische Schiene“ argumentieren sollte. Weil der/die „typische“ Angeklagte in einem solchen Prozess solche (inhaltlich wichtigen) semantischen Feinheiten eher als Wortklauberei abtun würde. Ungeachtet dessen ist das, was du in deinem Kommentar schreibst, ja völlig richtig. Täter*innen können Opfer nur um Entschuldigung bitten. Die Frage, ob und wann eine solche Entschuldigung auch angenommen wird bzw. werden kann, ist selbstredend eine, die nur das Opfer bzw. die Angehörigen eines Opfers einer Straftat beantworten können. Dies den Angeklagten vor Gericht deutlich zu machen – so sie denn schuldig sind – ist ohne Frage eine sehr wichtige Aufgabe.

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